Hotelpass

Hotel-Pass Agentur

Familienurlaub dank Hotel-Pass

Juli 09, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die die maßgeschneiderte Hotelwerbung von der HoPa (Hotel-Pass Agentur)!

Sicher ist Ihnen das Prinzip eines Hotel-Pass bekannt, der geläufige Hotel-Pass wie er meist im Internet angeboten wird, ist nach dem Grundsatz eines Rabattsystems aufgebaut. Das Hotel-Rabattsystem jedoch, hat aber nichts mit dem von der HoPa Angeboten Broschüre gemein. Die Hotel-Pass Agentur erstellt für ihr Hotel eine kostenlose Broschüre im Format eines Taschen Buches (105 mm x 148 mm). Der Vorteil dieser Größe liegt klar auf der Hand. Eine Hotelpräsentationsmappe in der Größe DIN A4 (oder größer) hat natürlich außerordentliche Vorzüge, und schaut sehr anspruchsvoll aus. Der Nachteil jedoch besteht darin, eine herkömmliche DIN A4 Hotelpräsentationsbroschüre trägt erfahrungsgemäß nicht die Information für den Gast, die dieser am Anfang seines Urlaubs benötigt. Natürlich wollen wir die hauseigenen Broschüren keinesfalls infrage stellen, diese haben sicherlich eine absolut unantastbare Werbewirkung und sind für das Hotel unverzichtbar. Bedenkt man dass der Gast / Urlauber den Ort in den er seinen Urlaub verbringt, meisten nicht oder nur sehr spärlich kennt. so ist eine kleine Broschüre mit Inhalt über die Umgebung sehr vorteilhaft. Der Hotel-Pass beinhaltet nicht nur die ganz besonderen Vorzüge ihres Hotels wie z.B. ihren neuen Wellnessbereich den sie erst vor kurzem ihrem Hotel hinzugefügt haben. Sondern Sie können auch Freizeitparks, Aussichtstürme, landschaftlich wertvolle Wanderwege oder sonstige Freizeitangeboten dem Gast über den Hotel-Pass zugänglich machen. Diese kleinen Freizeithinweise sind bei der Familienurlaubsplanung durchaus mitentscheidend. Eine Familie wird kaum ihren Urlaub in einem Hotel verbringen in dem die Kinder keine oder nur sehr spärliche Spiel und Freizeitangebote vorfinden. Denn nichts ist schlimmer als, eine Familie mit zwei Kindern denen kein entsprechendes Spiel und Freizeitangebot unterbreitet werden kann. Würde man das Hauptaugenmerk des Hotel-Pass auf besonders kinderfreundliche und familiengerechte Freizeitangebote richten, so wäre dies keine Frage in welchem Hotel Familien ihren Urlaub verbringen. Denn es sind die Kinder die den größeren Teil an Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung haben! Um die Information über das kindgerecht Freizeitangebot an die Familien weiter zu tragen bedarf es nicht weiter als den Hotel-Pass. Durch das Taschenbuchformat hat der Hotel-Pass eine weitaus längere Lebensdauer, und den maximalen werbe Wirkungskreis. Dieses kleine Taschenbuch ist für den Hotelgast bei der Abreise keine zusätzliche Belastung, und wird erfahrungsgemäß des Öfteren in Hemd - Hosen oder einer Jackentasche vergessen. Nach der Heimkehr wird der Hotel-Pass beim auspacken wieder gefunden, der Hotel-Pass erreicht somit die auch Freunde – Verwandte und Arbeitskollegen von dem Hotelgast. Und eben auf diese Maxime basiert der unumstrittene Erfolg von einem Hotel-Pass!

Kripo konfiszierte im Hotel die EDV-Anlage samt Buchungssystem

April 04, 2008 Von: admin Kategorie: News & Infos Noch keine Kommentare →

Der Hotelbetrieb kam ohne EDV fast vollständig zum Erliegen.

Um den Service in seinem Haus zu verbessern, entschloss sich ein Hotelier vor einiger Zeit dazu, all seinen Hotelgästen kostenlos den Zugang zum Internet zu ermög­lichen. Gesagt, getan. Modem, Router und WLAN für den Gästebereich waren schnell installiert. Die böse Überraschung folgte, als plötzlich die Kri­minalpolizei vor der Tür stand und sämtliche PCs sowie die EDV-Anlage samt Buchungssystem konfiszierte. Unter den anwesenden Gästen sorgten die Beamten damit für nicht unerhebliche Unruhe, weshalb einige vorzeitig abreisten. Schlimmer allerdings wirkte sich das Fehlen der EDV aus, schließlich waren hier die gesamten Reservierungen und noch einiges mehr gespeichert.

Doch was war der Grund für die Durchsuchung? Anhand der Logdateien des Internet-Service-Providers, bei dem das Hotel den DSL-Zugang gemietet hatte, bemerkten die Behörden einen unerlaubten File­sharing-Vorgang. Für die Musik- und Datenpiraterie konnte zweifelsfrei das Hotel als Verursacher identifiziert werden. Selbstverständlich beteuerte der Hotelier seine Unschuld, die auch niemand anzweifelte. Von einem oder mehreren Gästen wurden Musikdateien in erheblichem Maße transferiert, was einen Straftatbestand darstellt. Sie konnten allerdings nicht belangt werden, da ihre Daten vom Hotel nicht registriert wurden.

Der Hotelier wiederum stand nun ohne PC-Equipment da, der Betrieb stockte und das Renommee war schwer angeschlagen. Nach mehreren Wochen bekam er die gesamte EDV zwar zurück, doch die Buchungsausfälle bis zu diesem Zeitpunkt waren beträchtlich. Hinzu kam, dass die Verwertungsgesellschaft BMI (Broadcast Music Incorporated) beim Hotel vorstellig wurde und für die unerlaubt transferierten Musikkopien rund 6000 Euro verlangte, schließlich wollen auch die Musikrechte vertreten sein. Beide Parteien schlossen einen Vergleich, der jedoch immer noch eine Zahlung von über 2000 Euro vorsah.

Möglich gemacht hat dieses Dilemma der Servicegedanke des Hoteliers, seinen Gästen einen einfachen Gratiszugang ins Internet zu bieten. Was er hierbei außer Acht gelassen hat, ist die Tatsache, dass sein Betrieb de facto auch als Provider agiert, denn nach außen gibt es nur eine nachvollziehbare Adresse: jene des Hotels. Dadurch steht die Geschäftsleitung in der Pflicht, nachweisen zu müssen, wer zu welcher Zeit welche Seiten im Internet aufgerufen hat. Dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung entsprechend, müs­sen diese Daten zudem für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gespeichert werden.