Hotelpass

Hotel-Pass Agentur

Der Hotelpass

Juli 25, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Möchten Sie gerne ihr Werbeangebote erweitern, sind sie es leidet Werbeanzeigen in Tageszeitungen zu schalten?

Eine mehr Auslastung von 15% ist durch die kostenlose Werbung der Hotel-Pass Agentur durchaus möglich! Kostenlose Werbung bedeuten, wir bieten Ihnen unsere Dienste absolut kostenlos zur Verfügung! Kostenlose Hotelwerbung gibt es bei der HoPa (Hotel-Pass Agenturen), in Form von einem Hotel-Pass sind wir in der Lage für sie eine Broschüre zu erstellen die dem Gast den anfänglichen Aufenthalt zweifellos um einiges erleichtert. Wo liegt der Nutzen für sie als Hotelier in einem Hotelpass? Der Hotel-Pass dem die HoPa für sie erstellt, wird durch gewerbliche Anzeigen finanziert. Somit wird das Budget welches ihnen zu Verfügung gestellt wird nicht belastet, da die Erstellung des Hotelpasses für das Hotel vollkommen kostenlos ist! Desweiteren wird nicht nur ihr Budget geschont, auch das Rezeptionspersonal wird durch den Hotel-Pass entlastet. Der Hotel-Pass wird beim Einchecken des Gastes zusammen mit dem Zimmerschlüssel bzw. Zimmerkarte überreicht. Der Gast bekommt also mit dem überreichen des Hotel-Pass ist nicht nur ein reichhaltiges Shoppingangebot sondern auch ein Freizeitangebot. Den Inhalt von dem Hotel-Pass bestimmen sie als Hotelier, die Hotel-Pass Agentur steht ihnen bei der Erstellung des Inhalts und des Designs natürlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Das Freizeitangebot in dem zu erstellen Hotel-Pass ist je nach geographischer Lage und dem umliegenden verfügbaren Attraktionen abhängig. Natürlich können und sollten Sie in dem Hotel-Pass, die hoteleigenen Attraktionen wie z.B. Wellness Bereich oder ihr neues Haus eigenes Schwimmbad Mitbewerben. Auch können Sie das Hotelrestaurant welches besonders kulinarische Genüsse für den Gast bereithält in dem Hotelpass präsentieren. Für die hoteleigenen Präsentationen sind im Hotel-Pass in der Regel 8 bis 10 Seiten vorgesehen. Es sind aber vielmehr die kleineren Informationen die den Gast davon überzeugen dass der Hotel-Pass eigens für den Hotelgast erstellt wurde. Den Gast über Möglichkeiten zu informieren welche das Hotel zur Verfügung stellt, macht den Hotelpass für den Hotelgast erst so wichtig. Durch das Format eines Taschenbuches ist der Hotel-Pass nicht nur während des Aufenthaltes ein sehr guter Führer, auch nach dem Aufenthalt in ihrem Hotel ist der Hotel-Pass ein außerordentlicher Werbeträger. Durch das kleine Format das Hotel-Pass (105 mal 148 mm) nimmt der Gast den Hotel-Pass sehr gerne mit nachhause, wo er dann Freunden, Familienmitgliedern und Arbeitskollegen präsentiert wird. Das Optimum dieser kleinen Werbebroschüre wird somit erreicht.

Hotel-Pass ohne Werbung

Juli 09, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Einen Hotel-Pass ohne Werbung / Inserenten

Sind Sie an einem Hotel-Pass interessiert möchten jedoch keine Werbung / Inserenten in der Broschüre haben, so ist es natürlich möglich den Hotelpass auch ohne Werbung zu drucken. Leider ist der Hotel-Pass ohne Inserenten nicht mehr kostenlos. Die individuelle Gestaltung und grafische Darstellung der Broschüre bleibt auch natürlich in diesem Fall genauso erhalten. Auch ohne Inserenten ist der Hotel-Pass ein absolut wertvolles und günstiges Werbemedium, sowohl für den Hotelier als auch für den Hotelgast. Sollten Sie Interesse an einem Hotel-Pass ohne Inserenten haben, so zögern Sie nicht uns zu schreiben. Wir werden ihnen ein sicherlich unschlagbar günstiges und attraktives Angebot unterbreiten können.

Kripo konfiszierte im Hotel die EDV-Anlage samt Buchungssystem

April 04, 2008 Von: admin Kategorie: News & Infos Noch keine Kommentare →

Der Hotelbetrieb kam ohne EDV fast vollständig zum Erliegen.

Um den Service in seinem Haus zu verbessern, entschloss sich ein Hotelier vor einiger Zeit dazu, all seinen Hotelgästen kostenlos den Zugang zum Internet zu ermög­lichen. Gesagt, getan. Modem, Router und WLAN für den Gästebereich waren schnell installiert. Die böse Überraschung folgte, als plötzlich die Kri­minalpolizei vor der Tür stand und sämtliche PCs sowie die EDV-Anlage samt Buchungssystem konfiszierte. Unter den anwesenden Gästen sorgten die Beamten damit für nicht unerhebliche Unruhe, weshalb einige vorzeitig abreisten. Schlimmer allerdings wirkte sich das Fehlen der EDV aus, schließlich waren hier die gesamten Reservierungen und noch einiges mehr gespeichert.

Doch was war der Grund für die Durchsuchung? Anhand der Logdateien des Internet-Service-Providers, bei dem das Hotel den DSL-Zugang gemietet hatte, bemerkten die Behörden einen unerlaubten File­sharing-Vorgang. Für die Musik- und Datenpiraterie konnte zweifelsfrei das Hotel als Verursacher identifiziert werden. Selbstverständlich beteuerte der Hotelier seine Unschuld, die auch niemand anzweifelte. Von einem oder mehreren Gästen wurden Musikdateien in erheblichem Maße transferiert, was einen Straftatbestand darstellt. Sie konnten allerdings nicht belangt werden, da ihre Daten vom Hotel nicht registriert wurden.

Der Hotelier wiederum stand nun ohne PC-Equipment da, der Betrieb stockte und das Renommee war schwer angeschlagen. Nach mehreren Wochen bekam er die gesamte EDV zwar zurück, doch die Buchungsausfälle bis zu diesem Zeitpunkt waren beträchtlich. Hinzu kam, dass die Verwertungsgesellschaft BMI (Broadcast Music Incorporated) beim Hotel vorstellig wurde und für die unerlaubt transferierten Musikkopien rund 6000 Euro verlangte, schließlich wollen auch die Musikrechte vertreten sein. Beide Parteien schlossen einen Vergleich, der jedoch immer noch eine Zahlung von über 2000 Euro vorsah.

Möglich gemacht hat dieses Dilemma der Servicegedanke des Hoteliers, seinen Gästen einen einfachen Gratiszugang ins Internet zu bieten. Was er hierbei außer Acht gelassen hat, ist die Tatsache, dass sein Betrieb de facto auch als Provider agiert, denn nach außen gibt es nur eine nachvollziehbare Adresse: jene des Hotels. Dadurch steht die Geschäftsleitung in der Pflicht, nachweisen zu müssen, wer zu welcher Zeit welche Seiten im Internet aufgerufen hat. Dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung entsprechend, müs­sen diese Daten zudem für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gespeichert werden.