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Hotel-Werbung

September 26, 2008 Von: admin Kategorie: Tipps zum Internetauftritt Noch keine Kommentare →

 

Hotelwerbung im Internet

Die Hotel-Werbung ist eine nicht ganz leichte Angelegenheit, um eine Effektive Werbung zu gestallten bedarf es Branchekenntnisse. Die Hotelbranche ist natürlich genau wie jede andere Branche von Kunden(Hotelgästen) abhängig, hat ein Hotel keine Gäste so ist der Untergang vor Programmiert. Was muss ein Hotel haben um Gäste dazu zu bewegen in diesem Hotel Urlaub zu machen. Es muss natürlich bekannt sein das es dieses Hotel überhaupt gibt! Ein Internetauftritt allein hat keinen nutzen wenn die Internetseite nicht Suchmaschinen freundlich ist, dies bedeutet die Internetseite des Hotels muss nicht den nur den künftigen Hotelgast ansprechen in erster Linie muss sie von Suchmaschinen geliebt werden! Was heißt das? Ohne Google- Yahoo und viele andere Suchmaschinen wird die Hotel-Internetseite nicht gefunden zwangsläufig werden durch diese schöne Internetseite auch keine Hotelgäste ins Hotel kommen! Was muss eine Internetseiten denn haben damit diese auch Effektiv wird. Das Zauberwort ist “Links“, als Links bezeichnet man verweise die zu anderen Internetseiten zeigen. Je mehr Links zu dieser Hotel-Internetseite zeigen desto höher ist die Wertigkeit und umso besser wird die Platzierung in den Suchmaschinen. Aber Vorsicht nicht jeder Link ist gut! Es sind nur die Links gut die auch eine gewisse Themenrelevanz haben.

Ein guten Link ist z.B.

Wir haben unsern Urlaub dieses Jahr im Hotel Fürstenhof verbracht. Ein wirklich wunderschönes Hotel! Das vorhandene Angebot an Wellness und Freizeit hat uns angenehm überrascht. Ein Hotel mit klasse in das wir jederzeit wieder unseren Jahresurlaub verbringen würden.

Diese art Link werden Fließtext link genannt und wird von den Suchmaschinen sehr viel höher bewertet als einen Link der ohne Text in der Sidebar eingebaut wird.

Kripo konfiszierte im Hotel die EDV-Anlage samt Buchungssystem

April 04, 2008 Von: admin Kategorie: News & Infos Noch keine Kommentare →

Der Hotelbetrieb kam ohne EDV fast vollständig zum Erliegen.

Um den Service in seinem Haus zu verbessern, entschloss sich ein Hotelier vor einiger Zeit dazu, all seinen Hotelgästen kostenlos den Zugang zum Internet zu ermög­lichen. Gesagt, getan. Modem, Router und WLAN für den Gästebereich waren schnell installiert. Die böse Überraschung folgte, als plötzlich die Kri­minalpolizei vor der Tür stand und sämtliche PCs sowie die EDV-Anlage samt Buchungssystem konfiszierte. Unter den anwesenden Gästen sorgten die Beamten damit für nicht unerhebliche Unruhe, weshalb einige vorzeitig abreisten. Schlimmer allerdings wirkte sich das Fehlen der EDV aus, schließlich waren hier die gesamten Reservierungen und noch einiges mehr gespeichert.

Doch was war der Grund für die Durchsuchung? Anhand der Logdateien des Internet-Service-Providers, bei dem das Hotel den DSL-Zugang gemietet hatte, bemerkten die Behörden einen unerlaubten File­sharing-Vorgang. Für die Musik- und Datenpiraterie konnte zweifelsfrei das Hotel als Verursacher identifiziert werden. Selbstverständlich beteuerte der Hotelier seine Unschuld, die auch niemand anzweifelte. Von einem oder mehreren Gästen wurden Musikdateien in erheblichem Maße transferiert, was einen Straftatbestand darstellt. Sie konnten allerdings nicht belangt werden, da ihre Daten vom Hotel nicht registriert wurden.

Der Hotelier wiederum stand nun ohne PC-Equipment da, der Betrieb stockte und das Renommee war schwer angeschlagen. Nach mehreren Wochen bekam er die gesamte EDV zwar zurück, doch die Buchungsausfälle bis zu diesem Zeitpunkt waren beträchtlich. Hinzu kam, dass die Verwertungsgesellschaft BMI (Broadcast Music Incorporated) beim Hotel vorstellig wurde und für die unerlaubt transferierten Musikkopien rund 6000 Euro verlangte, schließlich wollen auch die Musikrechte vertreten sein. Beide Parteien schlossen einen Vergleich, der jedoch immer noch eine Zahlung von über 2000 Euro vorsah.

Möglich gemacht hat dieses Dilemma der Servicegedanke des Hoteliers, seinen Gästen einen einfachen Gratiszugang ins Internet zu bieten. Was er hierbei außer Acht gelassen hat, ist die Tatsache, dass sein Betrieb de facto auch als Provider agiert, denn nach außen gibt es nur eine nachvollziehbare Adresse: jene des Hotels. Dadurch steht die Geschäftsleitung in der Pflicht, nachweisen zu müssen, wer zu welcher Zeit welche Seiten im Internet aufgerufen hat. Dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung entsprechend, müs­sen diese Daten zudem für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gespeichert werden.